Leitfaden zum Umgang mit Allergenen Stoffen

Informationen über die 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene gemäß EU-Lebensmittelinformationsverordnung

Hinweis zur Allergeninformation

Gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung 1169/2011 müssen Lebensmittelunternehmer ihre Kunden darüber informieren, welche Produkte und Speisen Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können.

Die 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene

Code Allergen Hauptsächliches Vorkommen
A
Glutenhaltiges Getreide und daraus gewonnene Erzeugnisse Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut; Brot, Gebäck, Kuchen, Nudeln, Teigwaren, Paniermehl
B
Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse Krebs, Garnelen, Langusten, Hummer, Scampi; Feinkostsalate, Suppen, Soßen, Paella
C
Eier von Geflügel und daraus gewonnene Erzeugnisse Kuchen, Gebäck, Brot, Mayonnaise, panierte Speisen, Nudeln, Feinkostsalate, Saucen
D
Fisch und daraus gewonnene Erzeugnisse Alle Fischarten, Kaviar, Fischsoße, Worcestersauce, Sardellenwurst
E
Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse Erdnussbutter, Erdnussmehl, Erdnussöl, Satésoße, vegetarische Brotaufstriche
F
Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse Sojadrink, Tofu, Sojamehl, Sojasoße, Sojapaste, vegetarische Produkte
G
Milch von Säugetieren und Milcherzeugnisse (inklusive Laktose) Butter, Käse, Joghurt, Sahne, Quark, Schokolade, Desserts, Saucen, Gratins
H
Schalenfrüchte und daraus gewonnene Erzeugnisse Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewkerne, Pistazien, Makadamianüsse; Gebäck, Marzipan
L
Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse Knollensellerie, Staudensellerie, Selleriesalz, Suppengrün, Gewürzmischungen
M
Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse Senfkörner, Senfpulver, Senföl, Mayonnaise, Dressings, Gewürzmischungen
N
Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse Sesamöl, Sesampaste (Tahini), Sesamsalz, Brot, Gebäck, Falafel, Humus
O
Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10mg/kg Getrocknetes Obst, Wein, Bier, Kartoffelprodukte, Sauerkraut, Fruchtkonserven
P
Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse Lupinenmehl, Lupinenprotein, glutenfreie Produkte, vegetarische Produkte
R
Weichtiere (Schnecken, Muscheln, Tintenfische) und daraus gewonnene Erzeugnisse Austernsoße, Paella, Suppen (Bouillabaisse), Meeresfrüchtecocktails

Wichtige Informationen zur Allergenkennzeichnung

Die Information über Allergene kann entweder schriftlich oder mündlich erfolgen:

  • Schriftliche Information: Kann über einen Aushang, ein Schild, die Speisekarte oder in elektronischer Form erfolgen.
  • Mündliche Information: An gut sichtbarer Stelle (per Aushang oder auf der Speisekarte) muss der Hinweis "Unsere MitarbeiterInnen informieren Sie über allergene Zutaten in unseren Produkten" angebracht sein.

Spuren von Allergenen (z.B. "Kann Spuren von ... enthalten") gelten nicht als Zutat im Sinne der Verordnung und müssen nicht gekennzeichnet werden.

Eine Kennzeichnung ist nicht erforderlich, wenn sich die Bezeichnung des Produkts eindeutig auf die betreffende Zutat bezieht (z.B. Selleriesalat, Erdnüsse in offenen Schalen).

Newsletter

Wir halten Dich auf dem Laufenden über aktuelle Angebote, Rabatte & Aktionen.

Mit dem Klick auf "Anmelden" stimmst du zu, dass wir deine Informationen im Rahmen unserer Datenschutz verarbeiten.

© Copyright 2026 Nets.werk Steyr

Warenkorb

Your cart is empty.